Top

Reglement Patenschaft

 

Artikel 1: Organisierende Gesellschaft

Die Sponsoring-Aktion wird vom FABriK.shop Daniel Delisle (CHE-471.800.631) mit Sitz in 1180 Rolle (VD), in avenue du Jura 50, 1180 Rolle (VD), nachfolgend La FABriK genannt, organisiert.

 

Für weitere Informationen können Sie uns unter der folgenden E-Mail-Adresse kontaktieren: info@lafabrik.shop

 

Die Firma We Love Customers SAS mit der Adresse 22 avenue du Connétable, 35410 Chateaugiron und dem Handelsregister von Rennes: 820 816 494 ist für den technischen Teil zuständig.

Artikel 2: Termine und Fristen für die Sponsoring-Aktion

Die Sponsoringaktion findet ab dem 1. März 2023 statt.

Nur die bis zu diesem Datum vollständigen Patenschaften werden gezählt.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die vorliegenden Regeln (und insbesondere) die Daten der Sponsoring-Aktion ohne vorherige Ankündigung zu ändern.

 

Artikel 3: Teilnahmebedingungen

Die Patenschaftsaktion steht allen offen.

Um eine Patenschaft zu übernehmen, müssen Sie über 18 Jahre alt sein.

Artikel 4: Bedingungen für Sponsoring

Damit eine Patenschaft als gültig angesehen werden kann, muss das Patenkind ein neuer Kunde des Veranstalters sein.

Artikel 5: Angebote und Belohnungen

Das Angebot, das Patenkindern gewährt wird, beträgt 15 % auf eine Bestellung.

Dieses Angebot ist nicht mit anderen Angeboten kombinierbar. Es gilt für jeden neuen Kunden des Veranstalters, der seine erste Bestellung dank der Kundenempfehlung tätigt.

Die Belohnung, die der Patin für jede bestätigte Patin geschickt wird, beträgt 15% auf eine Bestellung.

Die von der Patin erhaltene Belohnung ist namentlich und nicht mit anderen kommerziellen Angeboten kumulierbar.

Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, die Belohnungen ohne Vorankündigung zu ändern, insbesondere im Falle von Nichtverfügbarkeit.

 

Artikel 6: Vorbehalte, Betrug und Spam

Jeder Betrug oder Betrugsversuch wird strafrechtlich verfolgt.

 

Spam (das Versenden von unerwünschten oder irrelevanten E-Mails oder SMS an Gruppen von Personen) ist für den reibungslosen Ablauf der Aktion verboten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, jeden Nutzer, der ihm gemeldet wird, weil er gegen diese Regel verstößt, endgültig von der Patenschaftsaktion auszuschließen.

 

So übernimmt die Patin die alleinige Verantwortung dafür, die Kontaktdaten ihrer Patenkinder an das organisierende Unternehmen weiterzugeben. Sie verpflichtet sich, nur die Kontaktdaten von Verwandten zur Verfügung zu stellen, die an den Produkten und Dienstleistungen des organisierenden Unternehmens interessiert sein könnten, für die sie zuvor eine ausdrückliche Zustimmung des Patenkindes erhalten hat.

                                                                                                  

Das Sponsoring ist allen Angestellten des organisierenden Unternehmens und deren Familien untersagt.

Artikel 7: Informatik und Freiheiten

Gemäß dem Gesetz haben die Teilnehmer das Recht, auf die sie betreffenden persönlichen Daten zuzugreifen und sie zu berichtigen, indem sie an die organisierende Gesellschaft schreiben.

 

Artikel 8: Anwendbares Recht und Annahme der Verordnung

Die zwischen dem Kunden und La FABriK bestehenden Vertragsbeziehungen unterliegen dem materiellen Schweizer Recht, unter Ausschluss der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über den internationalen Warenkauf. Falls keine gütliche Einigung erzielt werden kann, ist das ordentliche Gericht am Sitz von La FABriK für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag zuständig.